Transparenzregister – Meldung der wirtschaftlich Berechtigten
Das in §§ 18 ff. Geldwäschegesetz (GwG) geregelte Transparenzregister dient der Erfassung und Zugänglichmachung von Informationen über wirtschaftlich Berechtigte von juristischen Personen des Privatrechts, eingetragenen Personengesellschaften und sonstigen Rechtsgestaltungen. Ziel des Transparenzregisters ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzudämmen.
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