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  • 03.03.2026
  • Fachthema

Transparenzregister – Meldung der wirtschaftlich Berechtigten

Das in §§ 18 ff. Geldwäschegesetz (GwG) geregelte Transparenzregister dient der Erfassung und Zugänglichmachung von Informationen über wirtschaftlich Berechtigte von juristischen Personen des Privatrechts, eingetragenen Personengesellschaften und sonstigen Rechtsgestaltungen. Ziel des Transparenzregisters ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzudämmen.

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