(Un-)Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Freistellungsklauseln
Das Bundesarbeitsgericht hat mit einer praxisrelevanten Entscheidung die Grenzen arbeitsvertraglicher Freistellungsklauseln deutlich verschärft. Eine formularmäßige Klausel, die dem Arbeitgeber erlaubt, Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung einseitig freizustellen, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist daher unwirksam.
Mehr