Dr. iur. Christoph Schneider
Rechtsanwalt*
Fachanwalt für Steuerrecht
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE:
Herr Dr. Schneider berät bei der Unternehmensakquisition,
bei Umstrukturierungen und der Unternehmensnachfolge sowohl
zivil- als auch steuerrechtlich. Daneben ist Herr Dr. Schneider
im Internationalen Steuerrecht tätig.
FREMDSPRACHEN:
Englisch, Französisch
*angestellter Rechtsanwalt